Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Unsere Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern wir ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
Alle zwischen uns und dem Kunden zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
§ 2 Angebot — Angebotsunterlagen
Angebote sind freibleibend, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und vertraulich gekennzeichneten Unterlagen behalten wir uns das Eigentum vor. Die Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise — Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, sofern nicht anders vereinbart. Die Umsatzsteuer wird auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen.
Der Abzug von Skonti bei vorzeitiger Zahlung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Zahlung ist netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte erstrecken sich nur auf Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 4 Lieferzeit
Lieferfristen setzen die Klärung technischer Fragen und die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist Schadensersatz zu leisten.
Die Gefahr geht bei Annahme- oder Zahlungsverzug auf den Kunden über. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Fixgeschäften und in Fällen, in denen der Kunde das Interesse an der weiteren Vertragserfüllung verliert.
Bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Bei von uns zu vertretenden Verzögerungen kann eine pauschale Entschädigung von 0,3 % wöchentlich, höchstens 5 % des Auftragswertes, verlangt werden.
Höhere Gewalt von mehr als zwei Wochen verlängert die Lieferfrist um bis zu fünf Wochen zuzüglich einer Nachfrist. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Der Verkäufer tritt Ansprüche gegen Lieferanten an den Käufer ab und hat über Hindernisse unverzüglich zu informieren. Der Käufer kann eine Erklärung verlangen, ob der Verkäufer zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist liefert.
Der Export erfordert die Einhaltung nationaler und internationaler Vorschriften. Der Käufer hat im Falle eines Exports die einschlägigen nationalen und internationalen Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Die Ware bleibt unser Eigentum, bis alle vor dem Eigentumsübergang auf den Käufer entstandenen Forderungen beglichen sind.
Eine Verarbeitung erfolgt zugunsten des Verkäufers. Vermischte oder verarbeitete Ware bleibt unser Eigentum oder begründet anteiliges Miteigentum nach Wertverhältnissen.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sowie die mit ihr vermischten Bestände (bzw. die Gegenstände, mit denen sie verbunden wurde, einschließlich daraus neu hergestellter Sachen) mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwalten.
Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverlauf verkaufen, tritt jedoch die Forderungen aus dem Weiterverkauf an den Verkäufer ab. Die Erlöse gehen sofort mit Eingang über. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen.
Mit vollständiger Bezahlung geht das Eigentum automatisch auf den Käufer über, und die abgetretenen Forderungen stehen dem Käufer zu.
§ 6 Haftung für Mängel
Unternehmer haben die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB einzuhalten. Verbraucher haben die Ware unverzüglich zu untersuchen. Der Kunde hat offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
Geringfügige technische und unvermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausstattung oder Design können nicht beanstandet werden.
Bei rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Rüge wählt der Kunde zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde hat in jeder Hinsicht die Handhabungs- und Gebrauchsanweisungen des jeweiligen Produkts zu beachten.
Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde zurücktreten oder den Preis mindern. Die Haftung gilt für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung zur Last gelegt werden kann, ist die Haftung auf Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Für PyroBubbles-LionGuard gilt die Gewährleistung bei sachgemäßem Gebrauch und Einhaltung der Gefahrgutvorschriften. Für Dichtungen, Verschlüsse, Ventile und sonstige Verschleißteile übernehmen wir keine Garantie.
§ 7 Verjährung
Für Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Für andere ein Jahr. Für mangelhafte Sachen beträgt die Frist fünf Jahre, beginnend mit dem Tag der Lieferung der mangelhaften Sache.
§ 8 Gefahrübergang und Versand
Die Gefahr geht auf den Käufer über mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch beim Verlassen des Liefer- oder Versandlagers.
Wir wählen Versandmittel und -wege ohne Haftung. Versandfertige, aber nicht versandte Ware kann auf Kosten des Käufers eingelagert werden und gilt als geliefert.
§ 9 Markenrechte
Außerhalb Deutschlands geben wir keine Zusicherungen hinsichtlich Markenrechten Dritter ab. Dies ist vom Käufer im Einzelfall für das Zielland zu prüfen. Innerhalb Deutschlands bestätigen wir, dass uns keine Rechte Dritter bekannt sind.
§ 10 Aussetzung der Verpflichtungen, Sicherheitsleistung, Zahlung nach Fälligkeit
Treten nach Vertragsschluss Umstände auf, die die Leistung wegen Zahlungsunfähigkeit des Käufers gefährden, kann der Verkäufer Sicherheit verlangen oder nach 12 Tagen zurücktreten und Schadensersatz geltend machen. Bei Zahlungsverzug kann für ausstehende Lieferungen Barzahlung verlangt werden.
§ 11 Wirksamkeit, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen Bedingungen nicht. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) ist ausgeschlossen.