Wie viele Batterien in einem Behälter transportiert werden dürfen, hängt von mehreren technischen und regulatorischen Faktoren ab:
- Abmessungen der Batterie — physische Größe und Geometrie
- Zustand — z. B. neuwertig, nicht kritisch, defekt, kritisch defekt oder Prototyp
- Verpackungsanweisung — die anzuwendende ADR‑/UN‑Vorschrift (z. B. SV 376, P 911/LP 906)
- Leistungsdaten — insbesondere Wattstunden bzw. Nennenergie
- Zellchemie — z. B. NMC, LFP, NCA
- Transportbehälter gibt es von uns in verschiedenen Materialien, Größen, Konfigurationen, sodass die zulässige Bestückung je nach Modell variiert.
Hier ein Auszug zweier Produkte aus unserem Portfolio:
XS-Box 1 Basic für kleinere Lithium-Ionen-Akkus / -Zellen und Geräte die Lithium-Ionen-Akkus und -Zellen enthalten, z. B. aus Smartphones, Gartengeräten, Staubsaugern, Taschenlampen, Messgeräten, usw. bei denen die Verpackungsanweisungen P903 (neuwertig), P908 (defekt), P909 (zum Recycling), P910 (Prototyp) zur Anwendung kommen.
Die M‑Box X1 eignet sich für den Transport mehrerer Lithium‑Ionen‑Akkus aus E‑Bikes, einzelner HV‑Module aus der E‑Mobilität, stationärer Energiespeicher sowie mehrerer kleinere Lithium‑Ionen‑Batterien aus Werkzeugen wie Bohrmaschinen oder Winkelschleifern. Besonders hervorzuheben ist ihre Auslegung für den Transport kritisch defekter Lithium‑Ionen‑Akkus gemäß Verpackungsanweisung P 911. Dadurch ist die Box speziell für Anwendungen geeignet, bei denen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial berücksichtigt werden muss.
In unseren Artikelbeschreibungen und Produktdatenblättern ist jeweils angegeben, für welchen Transportfall der Behälter ausgelegt ist.
Das benötigte Füllmaterial ist bei unseren Produkten in der Regel bereits enthalten. Details hierzu finden Sie ebenfalls in den genannten Produktdatenblättern.